Pflegegrad beantragen: Der Weg zu Leistungen aus der Pflegeversicherung

Sept. 01, 2023

Der Begriff „Pflegegrad“ ist in der Versorgung hilfsbedürftiger Menschen zentral. Denn dieses System stuft das Maß an Pflegebedürftigkeit einer Person ein und entscheidet somit, welche Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden können. Doch wird ein Pflegegrad nicht automatisch vergeben, sondern muss proaktiv beantragt werden. Dies gilt sowohl bei einer plötzlich eintretenden als auch bei einer sich schleichend entwickelnden Pflegebedürftigkeit. Wir zeigen Ihnen, was Sie für den Prozess der Beantragung wissen sollten.

Die Bedeutung des Pflegegrads

Ein Pflegegrad ist nicht nur eine formale Einstufung, sondern entscheidet maßgeblich darüber, welche Zuschüsse und Leistungen eine pflegebedürftige Person von der Pflegekasse erhält. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die Schwere einer Pflegebedürftigkeit und mit ihr das notwendige Maß an Unterstützung einordnen. Berücksichtigt werden dabei körperliche Beeinträchtigungen genauso wie kognitive und seelische Erkrankungen. Je nach zugeteiltem Pflegegrad können verschiedene Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Dazu gehören im Detail:


  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistung
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Vollstationäre Pflege
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf
  • Wohnraumanpassung
  • Wohngruppenzuschuss

So geht’s: Den Pflegegrad beantragen

Für die Beantragung eines Pflegegrades ist immer die Pflegekasse zuständig. Ein einfacher Anruf oder ein formloses Schreiben genügt, um den Prozess zu starten. Anschließend an diese erste Kontaktaufnahme versendet die Pflegekasse ein Formular zur Beantragung der Pflegeleistungen. In diesem werden persönliche Angaben und die gewünschten Leistungen erfragt. Doch keine Sorge: Sind später doch andere Leistungen erforderlich, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden.

 

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Begutachtung durch eine:n Gutachter:in im Auftrag der Pflegekasse. Diese Beurteilung erfolgt in der Regel in der eigenen Häuslichkeit der betroffenen Person und basiert auf einem umfangreichen Fragebogen. Es werden sechs Lebensbereiche bzw. Module betrachtet, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und soziale Kontakte. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade sind der vorliegende Grad an Selbstständigkeit im Alltag sowie noch vorhandene Fähigkeiten. Dafür werden in jedem Modul Punkte vergeben, die mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung einfließen. Je mehr der maximal 100 Punkte erreicht wurden, desto höher ist der Pflegegrad und desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegekasse.


Wichtig: Die Beantragung eines Pflegegrades sollte so früh wie möglich erfolgen, da sich der Leistungsbeginn am Datum der Antragstellung orientiert und nicht am Eintritt der Pflegebedürftigkeit. 

Pflegegrad: Entscheidend für Lebensqualität und Unterstützung

Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu professionellen Pflegeleistungen und einer verbesserten Lebensqualität für pflegebedürftige Personen. Es ist essentiell, den Antragsprozess so frühzeitig wie möglich einzuleiten. Doch gerade das Ausfüllen des Erstantrags kann oft schwer fallen, da einige Begrifflichkeiten oder auch die Arten der Leistungen und deren Kombinationsmöglichkeiten oft unbekannt sind. Bei Fragen oder Unsicherheiten sind wir gerne für Sie da! Entdecken Sie unsere Unterstützungsleistungen.

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