Ambulante Pflege

Unsere Versorgungsgebiete

Sozialstation Bühl: Unser Versorgungsgebiet in Bühl umfasst die Stadt Bühl mit ihren Eingemeindungen Vimbuch, Moos, Weitenung sowie die Ortschaften Eisental, Bühlertal, Altschweier, Ottersweier mit Neusatz und Unzhurst.

Sozialstation Sinzheim: Wir versorgen Sinzheim und rundherum die Gemeinden Lichtenau und Rheinmünster.

Sozialstation Rastatt: Unser Versorgungsgebiet in Rastatt umfasst die Stadt Rastatt mit Ihren Ortsteilen Niederbühl / Förch, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf sowie die Gemeinden Iffezheim und Hügelsheim.

Gut gepflegt zuhause leben

Ambulante Pflege ist ein Angebot für

Menschen, die trotz Pflegebedarf weiter im vertrauten Zuhause wohnen möchten

pflegende Angehörige, die sich professionelle Unterstützung wünschen

Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt Pflege zuhause benötigen

Was wir machen

Unser Leistungen im Überblick

Mit unserer Pflege fängt Ihr Tag gut an und klingt noch besser aus. Gerne nehmen wir uns Ihrer individuellen Pflegesituation an. Wie genau die ambulante Pflege Ihnen helfen kann erklären wir hier.

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  • Unser Angebot

    Unsere Pflegekräfte unterstützen Sie und Ihre Angehörigen, damit Sie so lange wie möglich und so selbstständig wie möglich in Ihrem gewohnten Zuhause leben können. Der individuelle Pflegebedarf wird mit Ihnen und Ihren Angehörigen genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Natürlich können vereinbarte Hilfeleistungen jederzeit angepasst werden.


    Die Pflegeleistungen werden durch professionelle Alten- und Krankenpflegekräfte erbracht. Bei einfachen Hilfestellungen werden geschulte Pflegeassistent*innen eingesetzt. Sie können sich sicher sein, dass Sie bei uns jederzeit in besten Händen sind.

    Ihre Vorteile

    Information und Beratung zum Pflegebedarf erhalten Sie zuverlässig und kostenlos

    Ihre Wünsche und Ziele stehen bei der Pflege an erster Stelle

    Anerkannte Expertenstandards sind die Grundlage unserer Pflege

    Wir dokumentieren und evaluieren unsere Pflegeleistungen


    Pflegende Angehörigen unterstützen wir sowohl in fachlicher als auch in menschlicher Hinsicht

    Die Rufbereitschaft steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung

    Wir unterstützen Sie bei täglichen Pflegeaufgaben

    Die Grundpflege gehört zum Leistungsbereich der Pflegekassen. Diese Pflege erbringen wir gerne. Unser Angebot kann aber ebenso in Form einer Auftragsleistung für Selbstzahler wahrgenommen werden.


    Die Pflege umfasst neben körperbezogenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Mobilität und vorbeugende Maßnahmen auch die Ernährung. Grundlage dieser Pflegeleistungen ist das Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Bitte beachten Sie: In der Behandlungspflege nach SGB V gibt es ebenfalls Leistungen, die als Grundpflege bezeichnet werden.


    Wissenswertes zur Finanzierung

    Bei erfolgter Pflegeeinstufung durch Ihre Pflegekasse werden die Kosten je nach Pflegegrad bis zu einem monatlichen Festbetrag von Ihrer Pflegeversicherung übernommen. Gerne nehmen wir uns Zeit, Ihnen unsere Gebührenordnung ausführlich zu erklären und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag passgenau nach Ihren persönlichen Wünschen.

    In Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt

    Der zuständige Leistungsträger der Behandlungspflege ist Ihre Krankenkasse. Die notwendige Krankenpflege wird durch den behandelnden Arzt verordnet. Zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung können Sie häusliche Krankenpflege beanspruchen, wenn der tägliche Gang zum Hausarzt nicht mehr möglich ist. Nach einer ambulanten Operation oder einem Krankenhausaufenthalt wird die verordnete Therapie auch zu Hause fachgerecht durchgeführt. Mit Ihrem behandelnden Arzt halten wir engen Kontakt und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.


    Wir unterstützen Ihre medizinische Behandlung

    • Richten von Medikamenten, Überwachung der Einnahme, Kleben von Schmerzpflastern
    • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden, Überwachung durch zertifizierte Wundexpert*innen
    • Medizinische Einreibungen
    • Medizinische Teil- und Vollbäder
    • Blutdruck- und Blutzuckermessungen
    • Injektionen, z.B. Insulin- oder Heparinspritzen
    • An- und Abhängen von Infusionen
    • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
    • Anlegen von Kompressionsverbänden
    • Versorgung bei Blasenkatheter, Ernährungssonden, Stoma, Drainagen
    • Trachealkanüle wechseln und pflegen, absaugen
    • Einlauf, Klysma
    • Einmal- und Dauerkatheter legen
    • Pflege eines zentralen Venenkatheters
    • Durchführung weiterer ärztlicher Anordnungen ihres Hausarztes
    • Anleitung zu allen oben genannten Verrichtungen

    Wissenswertes zur Finanzierung

    Nach erfolgter Bewilligung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse die anfallenden Gebühren ab. Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, erhebt Ihre Krankenkasse einen Eigenanteil für die Behandlungspflege.

    Unser Ziel

    Zuhause ist und bleibt es doch am schönsten. Daran soll auch eine eintretende Pflegebedürftigkeit nichts ändern. Das Ziel unserer ambulanten Versorgung ist es, dass Sie trotz Ihres Hilfebedarfs ein Leben nach Ihren Vorstellungen führen können. Wir möchten Ihnen Selbstbestimmung und Eigenständigkeit unter Wahrung Ihrer Privatsphäre ermöglichen.


    Längere Krankenhausaufenthalte oder gar der Umzug in ein stationäres Pflegeheim sollen möglichst vermieden werden, sodass Sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

    FAQ

    • Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?

      Generell kann jede Person einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, die zuhause lebt und aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen ist. Die Kosten der häuslichen Pflege übernimmt die Pflegekasse bis zu einer gewissen Höhe, insofern Ihnen mindestens Pflegegrad 2 zugesprochen wurde.

    • Was ist Kombinationsleistung in der Pflege?

      Von Kombinationsleistung bzw. Kombinationspflege sprechen wir, wenn Pflegebedürftige zum Teil von einer Privatperson (z. B. Angehörige) und zum Teil von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Die Kombinationsleistung steht jedoch nur Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 zu.  Beachten Sie, dass in diesem Fall das Pflegegeld anteilig gekürzt wird.

    • Was ist Verhinderungspflege?

      Wenn Sie zuhause von einer Privatperson gepflegt werden (z. B. Angehörige, Bekannte) und diese Person sich vorübergehend nicht um Sie kümmern kann, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Gerne übernehmen wir in dieser Zeit Ihre Versorgung.

    Wir sind für Sie da.

    Sie haben Fragen zur ambulanten Pflege oder möchten sich vorsorglich informieren? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir nehmen uns Zeit, Sie umfassend zu beraten. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, Ihnen oder Ihren Liebsten zu helfen.

    Sozialstation Bühl

    Daniel König

    Pflegedienstleitung

    07223 24661

    d.koenig@sozialstation-buehl.de

    Sozialstation Rastatt

    Wasili Schaloba

    Pflegedienstleitung

    07222 937518

    w.schaloba@sozialstation-rastatt.de

    Sozialstation Sinzheim

    Angelika Wandler

    Pflegedienstleitung

    07221 98340

    wandler@sozialstation-sinzheim.de

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