Behandlungspflege
In Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt
Der zuständige Leistungsträger der Behandlungspflege ist Ihre Krankenkasse. Die notwendige Krankenpflege wird durch den behandelnden Arzt verordnet.
Zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung können Sie häusliche Krankenpflege beanspruchen, wenn der tägliche Gang zum Hausarzt nicht mehr möglich ist. Nach einer ambulanten Operation oder einem Krankenhausaufenthalt wird die verordnete Therapie auch zu Hause fachgerecht durchgeführt. Mit Ihrem behandelnden Arzt halten wir engen Kontakt und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.
Zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung können Sie häusliche Krankenpflege beanspruchen, wenn der tägliche Gang zum Hausarzt nicht mehr möglich ist. Nach einer ambulanten Operation oder einem Krankenhausaufenthalt wird die verordnete Therapie auch zu Hause fachgerecht durchgeführt. Mit Ihrem behandelnden Arzt halten wir engen Kontakt und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.
Wir unterstützen Ihre medizinische Behandlung
- Richten von Medikamenten, Überwachung der Einnahme, Kleben von Schmerzpflastern
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden, Überwachung durch zertifizierte Wundexpert*innen
- Medizinische Einreibungen
- Medizinische Teil- und Vollbäder
- Blutdruck- und Blutzuckermessungen
- Injektionen, z.B. Insulin- oder Heparinspritzen
- An- und Abhängen von Infusionen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Versorgung bei Blasenkatheter, Ernährungssonden, Stoma, Drainagen
- Trachealkanüle wechseln und pflegen, absaugen
- Einlauf, Klysma
- Einmal- und Dauerkatheter legen
- Pflege eines zentralen Venenkatheters
- Durchführung weiterer ärztlicher Anordnungen ihres Hausarztes
- Anleitung zu allen oben genannten Verrichtungen
Wissenswertes zur Finanzierung
Nach erfolgter Bewilligung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse die anfallenden Gebühren ab. Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, erhebt Ihre Krankenkasse einen Eigenanteil für die Behandlungspflege.
